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Definitionen
Werk: Werk ist die Herstellung eines Werkes wie beispielsweise die Installation von Elektro- und Telekommunikationsanlagen oder Gebäudetechniksystemen. Werk ist auch das Ergebnis einer Ausbesserungs-, Umbau- oder Abbrucharbeit.
Besteller: Unter den Begriff des Bestellers fallen Auftraggeber, Bauherrschaft, Bauleitung etc. Wenn keine offensichtliche Veranlassung gegeben ist, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, im Handelsregister oder anderwertig zu prüfen ob der Besteller zu seinen Rechtshandlungen ermächtigt ist.
AVB: Diese "Allgemeinen Bedingungen für Werkverträge" werden im Folgenden als "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)" bezeichnet.
1. Vertragsabschluss
Die vorliegenden AVB stellen einen integrierenden Bestandteil des individuellen Werkvertrages (Bestellung, Auftragsbestätigung, Annahme der Offerte etc.) dar. Mit Abschluss des Werkvertrages anerkennt der Besteller diese AVB vollumfänglich.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten soweit und sofern in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag nichts anderes angegeben ist. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
2. Leistungsumfang
Für Umfang und Ausführung der Leistungen ist die Auftragsbestätigung oder der Werkvertrag massgebend.
Regiearbeiten und -Ansätze müssen vor Ausführung der Arbeiten schriftlich festgelegt werden. Regiearbeiten sind aufgrund vom Besteller visierter Stundenrapporte abzurechnen. Weigert sich der Besteller, die Regierapporte zu unterzeichnen, ist der Unternehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Ist der Besteller mit dem Regierapport nicht einverstanden, hat er das Recht und die Pflicht, die Beanstandungen auf dem Rapport zu vermerken oder dem Unternehmer unverzüglich mit separatem Schreiben zu melden.
In der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag nicht enthaltende Leistungen müssen schriftlich vereinbart und zusätzlich entschädigt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen mit den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Regieansätzen verrechnet.
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